Honorargestaltung

Hinsichtlich der Übernahme von Mandanten und hinsichtlich der Gebührengestaltung begrüßen wir eine vorige Absprache.

Ausgehend von unserem Wunsch, eine standortgerechte Qualität zu gewährleisten, übernehmen wir nicht „jede Sache“. Das heißt nicht, dass wir persönlich oder wirtschaftlich eher unbedeutende Sachen in keinem Fall übernehmen. Eine vorherige Erörterung der Vorgänge und der Frage danach, ob es für „beide Seiten“ – uns und den Mandanten – sinnvoll ist, die Sache überhaupt aufzunehmen, ist in jedem Falle wünschenswert und in der Regel zweckmäßig.

Unsere Gebührengestaltung folgt grundsätzlich den „beiderseitigen Bedürfnissen“, also den Bedürfnissen des Mandanten und unseren eigenen Bedürfnissen nach einem vernünftigen Verhältnis von „Kosten zu Aufwand und Nutzen“. Die jeweiligen Möglichkeiten der Mandanten und die Erfolgsaussichten der Sache bleiben dabei niemals außer Betracht.