Das Wohnungseigentumsrecht ist vornehmlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt und stark durch die Rechtsprechung geprägt. Probleme ergeben sich insbesondere im Zusammenleben der Wohnungseigentümer untereinander und den sich daraus ergebenen Grenzen für das einzelne Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. In der Regel stehen sich Erwerber, Wohnungseigentümer und auch WEG-Verwalter gegenüber und zahlreichen Rechtsproblemen ausgesetzt. Neben dem Wohnungseigentumsgesetz regelt oftmals die sogenannte Teilungserklärung die rechtliche Konstellation der Beteiligten untereinander. Eine Vielzahl von Streitigkeiten ergeben sich auch bei der Abgrenzung und Abwicklung des sogenannten Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums.
Zu unseren Mandanten in diesem Bereich gehören kleinere und größere Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie WEG-Verwalter und auch private Wohnungseigen-tümer.
Unsere Leistungen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfassen unter anderem:
- Beratung bei dem Erwerb von Wohnungseigentum
- Vorbereitung und Begleitung bei Eigentümerversammlungen sowie Gestaltung von Beschlussvorlagen
- Beratung und Vertretung der WEG-Verwalter
- Beratung und Prüfung von Beschlussanfechtungen
- Prozessrecht: außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Eigentümer und Woh-nungseigentümergesellschaften in jeglichen Rechtsstreitigkeiten
Wir verfügen über eine teilweise Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bundesweit in allen Fragen. Wünschen Sie eine Beratung in einer wohnungseigentumsrechtlichen Angelegenheit wie Beschlussfassung oder Überprüfung, möchten Sie vor Vertrags-schluss die Rechtsfolgen der geltenden Teilungserklärung einschätzen können, besteht Streit innerhalb der WEG oder mit dem Verwalter, oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie in wohnungseigentumsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.