Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet neben dem Immobilienrecht und Verkehrsrecht das Schadensrecht und Haftungsrecht der freien Berufe. Wir vertreten Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer in allen Bereichen des Haftungsrecht sowie privaten Versicherungsrechts.
Die Haftung der freien Berufe ist gesetzlich weder für die einzelnen Berufe noch insgesamt umfassend spezialgesetzlich geregelt. Deshalb ist auf die allgemeinen rechtlichen Grundlagen der vertraglichen und deliktischen Haftungsgrundsätze des BGB zurückzugreifen. Im Schadensrecht und Haftungsrecht ist in der Regel zwischen einer Gefährdungshaftung, verschuldensunabhängigen oder aber deliktischen / verschuldensabhängigen Haftung zu unterscheiden. Die jeweiligen Handlungs- und Verhaltenspflichten können sich aber teilweise aus Spezialgesetzen (BeurkG) ergeben, hier sind in den jeweiligen Bereichen Spezialkenntnisse unerlässlich. Größtenteils hat die Rechtsprechung die Grundsätze der Haftung für die jeweiligen Berufe entwickelt, exakte Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist erforderlich.
Bei Haftungsprozessen kommt es im Rahmen der Ausfüllung der Haftungsvoraussetzungen entscheidend auf die richtige Umschreibung und Herausarbeitung der jeweils geschuldeten Pflichten der Berufsträger an. Die Grundsätze und Haftungsvoraussetzungen, nach denen die Haftung von Angehörigen der freien Berufe erfolgt, sind grundsätzlich ähnlich.
Zu unseren Mandanten gehören seit mehreren Jahren größere Versicherungsunternehmen und Krankenversicherungen bei der Abwicklung von Großschadensfällen. Wir vertreten allerdings auch Privatpersonen insbesondere in Haftungsfällen, namentlich im Bereich der Arzthaftung, Anwaltshaftung und Notarhaftung.
Unsere Leistungen in diesem Bereich umfassen unter anderem:
- Architektenhaftungsrecht
- Bauhaftpflichtfälle
- Arzthaftungsrecht
- Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftungsrecht
- Notarhaftungsrecht
- Haftungsrecht sonstiger medizinischer Berufe (Hebammen, Heilpraktiker)
Wir verfügen über eine Jahrzehnte lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bundesweit in allen Fragen. Wünschen Sie eine Beratung in einer haftungsrechtlichen Angelegenheit oder wissen Sie nicht genau, welche Vorschriften gelten, möchten Sie nach einem Unfall oder einer fehlerhaften Beratung durch einen Angehörigen der freien Berufe Ihre Erfolgsaussichten einschätzen können oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt der Sie in haftungsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.