Das Mietrecht beinhaltet schwerpunktmäßig die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter betreffend Wohnraum oder gewerblichen Geschäftsraum. Es geht hierbei um die Nut-zungsüberlassung von Räumlichkeiten gegen Entgelt. Dementsprechend ist zwischen der Ge-schäftsraummiete und der Wohnraummiete zu unterscheiden. Die gesetzlichen Vorschriften und Rechtsfolgen weichen bei der Wohnraummiete und Geschäftsraummiete erheblich voneinander ab. Hier sind spezielle Kenntnisse der Unterschiede erforderlich.
Zu unseren Mandanten im Bereich des Mietrechts, insbesondere des gewerblichen Mietrechts gehören Hausverwaltungsgesellschaften, mittelständische und größere Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungs- und Hauseigentümer sowie Kapitalanlage- Verwaltungs- und Fondsgesellschaften.
Unsere Leistungen im Bereich des (gewerblichen) Mietrechts umfassen unter anderem:
- Prüfung und Gestaltung von Wohnraummietverträgen sowie Gewerbemietverträgen
- Erstellung und Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Durchsetzung von Mietforderungen
- Kündigung von Mietverhältnissen
- Außergerichtliche Durchsetzung von Mängelrechten
- Prozessrecht (Durchsetzung vom Räumungsansprüchen sowie Mietforderungen)
Wir verfügen über eine lange Erfahrung in den Bereichen und beraten Sie gerne bundesweit in allen Fragen. Wünschen Sie eine Beratung in einer mietrechtlichen Angelegenheit, benötigen Sie eine rechtliche Überprüfung Ihres Mietvertrags, möchten Sie vor Vertragsschluss / Unterschrift die rechtlichen Risiken einschätzen können oder ausschließen oder benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der Sie in Räumungsverfahren oder Klageverfahren vor Gericht vertritt, kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wir helfen Ihnen.