Das neue Bauvertragsrecht stärkt die Rechte privater Bauherren
Der Bundestag hat endgültig am 09.03.2017 die Reform des Bauvertragsrecht beschlossen. Das Gesetz soll am 01.01.2018 in Kraft treten. Rechtsanwalt Florian Becker hat die wesentlichen Aspekte und Neuregelungen übersichtlich und verständlich dargestellt. Der Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe 09 /2017 der Zeitschrift Immobilien& Finanzierung abgedruckt.